TERMS AND CONDITIONS
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("Bedingungen") gelten für Ihre Nutzung der von Landhotel Gschirnwirt GMBH, Alte Wiener Straße 49, 5301 Eugendorf ("Landhotel Gschirnwirt", "wir", "uns" oder "unser") angebotenen Dienste.
Indem Sie die Dienste nutzen oder die Dienste weiterhin nutzen, nachdem Sie über eine Änderung der Bedingungen informiert wurden, erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden.
Alle ergänzenden Bedingungen oder Dokumente, die von Zeit zu Zeit auf der Website veröffentlicht werden, werden hiermit ausdrücklich durch Verweis in diese Bedingungen aufgenommen. Wir behalten uns das Recht vor, diese Bedingungen nach eigenem Ermessen jederzeit und aus beliebigen Gründen zu ändern. Es liegt in Ihrer Verantwortung, diese Bedingungen regelmäßig zu überprüfen, um über eventuelle Aktualisierungen informiert zu sein.
1. GUTSCHEINE
1.1. Landhotel Gschirnwirt Gutscheine können nur für Waren und Dienstleistungen des Landhotel Gschirnwirt eingelöst werden.
1.2. Gutscheine sind nicht erstattungsfähig oder in Bargeld umtauschbar und haben keinen Wert, wenn sie nicht in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen eingelöst werden.
1.3. Gutscheine können mit anderen Zahlungsmitteln kombiniert werden.
1.4. Gutscheine können nicht für den Kauf anderer Gutscheine verwendet werden.
1.5. Inhaber von Gutscheinen sollten bei der Buchung die Gutscheinnummer angeben und diese bei der Ankunft im Hotel vorlegen.
1.6. Mit Ausnahme der Versandkosten bei postalisch zugestellten Gutscheinen werden den Käufern oder Empfängern von Gutscheinen im Zusammenhang mit dem Verkauf des Gutscheins keine Servicegebühren oder andere Kosten jeglicher Art in Rechnung gestellt.
1.7. Die auf dem Gutschein angeführte Leistung ist als Vorschlag anzusehen und kann bis zu 12 Monate ab dem Ausstellungsmonat für die angeführte Leistung eingelöst werden, sofern auf dem Gutschein selbst nichts anderes angegeben ist. Nach Ablauf der Frist kann der beim Kauf bezahlte Wert des Gutscheines bis 30 Jahre nach Ausstellungsdatum eingelöst werden.
1.8. Der für die Einlösung eines jeden Gutscheins verfügbare Betrag ist, sofern kein offensichtlicher Fehler vorliegt, der auf dem Gutschein angegebene Betrag oder der Wert der entsprechenden Dienstleistung zum Zeitpunkt der Einlösung.
1.9. Die Ausstellung einer umsatzsteuergerechten Rechnung kann erst bei Einlösung des Gutscheines erfolgen.
1.10. Die Bezahlung eines Online-Gutscheines wird über die geschützte SSL-Leitung unter Berücksichtigung von PCI-Richtlinien des Payment Anbieters abgewickelt, somit können sensible Daten nicht von Unbefugten eingesehen werden.
1.11. Alle Gutscheine schließen die geplante Schließung aus.
1.12. Landhotel Gschirnwirt ist nicht verantwortlich für verlorene oder gestohlene Gutscheine. Sollte Ihr Gutschein verloren gehen oder gestohlen werden, benachrichtigen Sie uns bitte umgehend, und wir werden uns bemühen, einen Ersatzgutschein auszustellen. Wir behalten uns das Recht vor, einen Gutschein zu stornieren, wenn wir der Meinung sind, dass der Gutschein in betrügerischer oder nicht autorisierter Weise erworben wurde.
1.13. Mit dem Kauf Ihres Gutscheines erklären Sie sich mit der Erfassung, Verwendung und Weitergabe Ihrer persönlichen Daten durch Landhotel Gschirnwirt zum Zwecke der Ausstellung und Einlösung Ihres Gutscheines einverstanden. Wenn Sie eine E-Mail-Adresse angeben, erhalten Sie Marketing-Mitteilungen von Landhotel Gschirnwirt, bis Sie sich dagegen entscheiden.
2. LEBENSMITTELSICHERHEIT UND ALLERGENE
2.1. Wir kommen den meisten diätetischen Bedürfnissen entgegen und haben strenge Richtlinien für Kunden mit Lebensmittelallergien aufgestellt.
2.2. Bitte informieren Sie uns über etwaige Allergien, bevor Sie Ihre Bestellung im Restaurant aufgeben, und lesen Sie unsere Speisekarte, bevor Sie Ihr Gericht auswählen. So stellen wir sicher, dass wir unsere Richtlinien für Lebensmittelallergien einhalten und alle angemessenen Vorsichtsmaßnahmen ergreifen können, um eine Kreuzkontamination zu vermeiden.
2.3. Wir sind gerne bereit, Ihnen vor Ihrem Besuch weitere Informationen über Allergene in unserer Küche zu geben. Alle unsere Kellner, Köche und Küchenmitarbeiter sind in Bezug auf unsere Allergenrichtlinien geschult und alle Fragen können vor der Aufnahme Ihrer Bestellung beantwortet werden.
3. WIFI
3.1. Mit dem Zugriff auf unser WiFi erklären Sie, dass Sie volljährig sind und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden haben und diese akzeptieren.
3.2. Das WiFi wird von uns nach eigenem Ermessen zur Verfügung gestellt und kann von unseren Gästen während des Besuchs unseres Lokals genutzt werden.
3.3. Wir können weder den WiFi-Service noch eine bestimmte WiFi-Geschwindigkeit garantieren. Der Zugang der Gäste zum Netzwerk kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen ausgesetzt, unterbrochen oder beendet werden.
3.4. Gäste, die das WiFi nutzen, erklären sich damit einverstanden, dass sie die volle Verantwortung für die Nutzung übernehmen. Die Gäste verpflichten sich, das WiFi-Netzwerk nicht für ungesetzliche, sittenwidrige oder anderweitig verbotene Zwecke zu nutzen.
3.5. Wir sind nicht für Inhalte verantwortlich, auf die der Nutzer über das WiFi zugreift, und können nicht für Schäden, unerwünschte Ressourcen oder nachteilige Auswirkungen haftbar gemacht werden, die sich aus der Nutzung unseres WiFi ergeben oder damit zusammenhängen.
4. TISCH RESERVIERUNG
4.1. Tische sind nur für die in Ihrer Buchungsbestätigung angegebene Zeit verfügbar, danach werden sie für einen anderen Kunden wieder reserviert. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie länger als zwei Stunden an Ihrem Tisch bleiben möchten, und wir werden unser Bestes tun, um Sie unterzubringen, sofern wir noch Platz haben.
4.2. Wir bitten Sie, zum Zeitpunkt Ihrer Reservierung bereit zu sein, um den bestmöglichen Service für alle unsere Gäste zu gewährleisten. Sollten Sie sich verspäten, benachrichtigen Sie uns bitte so früh wie möglich per Telefon. Ihr Tisch wird für 15 Minuten reserviert, danach kann er einem anderen Gast zugewiesen werden.
4.3. Aufgrund der großen Anzahl von Anfragen können wir bei der Reservierung leider keine Tische oder bestimmte Bereiche garantieren, aber wir werden unser Bestes tun, um Ihre Wünsche zu berücksichtigen.
5. HOTELZIMMER UND SEMINAR RESERVIERUNGEN
5.1. Alle Reservierungen unterliegen diesen Bedingungen. Sie können eine Reservierung für ein Zimmer oder andere Dienstleistungen im Voraus über unsere Webseite, per Telefon, per E-Mail oder persönlich reservieren.
5.2. Wenn Sie uns bitten, eine Reservierung vorzunehmen, sollten Sie uns Ihre Identifikationsdaten mitteilen einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ihren Namen, Ihre Adresse, Ihre Kontakttelefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse.
5.3. Sie sollten uns zum Zeitpunkt der Buchung die Zahlungsdaten für jede Reservierung mitteilen. Wir nehmen Ihre Kredit-/Debitkartendaten (die über das Datum Ihres geplanten Aufenthalts hinaus gültig sein sollten) und Sie ermächtigen die Verwendung dieser Karte für alle uns geschuldeten Beträge.
5.4. Ihre Anfrage an uns, eine Reservierung für Sie vorzunehmen, stellt ein Angebot Ihrerseits zum Kauf der Dienstleistungen dar.
5.5. Wir entscheiden nach unserem alleinigen Ermessen, ob wir ein solches Angebot annehmen. Erst wenn wir Sie benachrichtigen, dass wir Ihre Anfrage für eine bestimmte Reservierung annehmen und Ihnen die Buchungsreferenz bestätigen, wird eine Buchung vorgenommen.
5.6. Eine Buchung wird vorgenommen. Zu diesem Zeitpunkt kommt ein verbindlicher Vertrag zwischen uns über die Reservierung eines Zimmers oder andere Dienstleistungen zustande.
5.7. Sie können Ihre Reservierung jederzeit vor Ihrer Ankunft ändern (vorbehaltlich der Stornierungsbestimmungen). Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, Ihre Änderungswünsche zu berücksichtigen, können jedoch nicht garantieren, dass wir in der Lage sein werden, solche Änderungen zu berücksichtigen.
5.8. Anstatt eine Reservierung im Voraus vorzunehmen, können Sie auch eine Reservierung bei Ankunft vornehmen. Wenn wir Verfügbarkeit des von Ihnen gewünschten Zimmertyps oder der von Ihnen gewünschten Zimmer oder anderen Dienstleistungen zu diesem Zeitpunkt haben, werden wir Ihre Anfrage für die Reservierung akzeptieren, obwohl wir nicht versprechen können, dass ein oder mehrere Zimmer oder bestimmte Zimmer oder bestimmte Zimmer oder Dienstleistungen verfügbar sein werden.
5.9. Sie können jederzeit während Ihres Aufenthalts zusätzliche Nächte im Hotel beantragen. Wir werden alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um eine solche Anfrage zu erfüllen. Wenn wir in der Lage sind, einer Anfrage nachzukommen, akzeptieren wir die Anfrage als Reservierung und diese Reservierung stellt dann einen verbindlichen Vertrag zwischen Ihnen und uns dar.
5.10 Eine Reservierung von 5 oder mehr Zimmern wird normalerweise als Gruppenbuchung betrachtet. Wenn Sie eine Gruppenbuchung vornehmen möchten, kontaktieren Sie bitte unser Reservierungsteam.
6. BEHERBERGUNGSVERTRAG
6.1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Gasts/Veranstalters durch Landhotel Gschirnwirt zustande.
6.2. Die Unter- bzw. Weitervermietung der überlassenen Zimmer, sowie die Benutzung zu anderen als Beherbergungszwecken, bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Landhotel Gschirnwirt.
6.3. Das Landhotel Gschirnwirt kann eine Anzahlung bzw. die Vorauszahlung des gesamten vereinbarten Entgelts verlangen. Wird für die Reservierung eine Anzahlung oder eine Vorauszahlung erbeten und ist diese nicht fristgerecht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, so ist die Reservierungszusage als gegenstandslos zu betrachten.
6.4. Bei Anmeldung von mehreren Personen, Gruppen, Reise-, Seminar- und Konferenzveranstaltungen sind dem Landhotel Gschirnwirt bis 4 Wochen vor Ankunft bzw. Veranstaltung die Anzahl der benötigten Zimmer mitzuteilen.
6.5. Spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung ist die genaue Anzahl der Teilnehmer bekannt zu geben. Diese Zahl gilt als garantierte Mindestteilnehmerzahl und wird dem Gast/Veranstalter in jedem Fall in Rechnung gestellt. Sollten darüber hinaus mehr Personen (als bestellt) teilnehmen, so wird die tatsachlich anwesende Personenzahl verrechnet.
6.6. Weicht die Reservierungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so wird der Inhalt der Reservierungsbestätigung spätestens mit der Annahme der Leistungen Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich widersprochen hat.
7. BEGINN UND ENDE DER BEHERBERGUNG
7.1. Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Zimmerbezug (Check-in-Time) nicht vor 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages möglich.
7.2. Die Zimmerrückgabe (Check-Out-Time) muss bis spätestens 11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen. Wenn der Gast sein Zimmer nicht bis 11:00 Uhr räumt, ist Landhotel Gschirnwirt berechtigt, den Zimmerpreis für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.
7.3. Die Anreise bei reservierten Zimmern muss bei einer ungarantierten Reservierung bis spätestens 20:00 Uhr erfolgen. Bei einer garantierten Reservierung (eine Anzahlung, Vorauszahlung oder eine Sicherstellung wurde geleistet) hat die Anreise bis 20:00 Uhr zu erfolgen. Geschieht dies nicht, so kann Landhotel Gschirnwirt vom Vertrag zurückzutreten und somit über das Zimmer anderweitig verfügen, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart wurde. Bei Anreise nach 20:00 ist die ungefähre Ankunftszeit an das Landhotel Gschirnwirt zu übermitteln, damit ein späterer Check-In organisiert werden kann.
7.4. Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast erfordert die Zustimmung des Landhotel Gschirnwirt.
8. RÜCKTRITT DURCH LANDHOTEL GSCHIRNWIRT
8.1. Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag durch Landhotel Gschirnwirt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas Anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.
8.2. Das Landhotel Gschirnwirt ist berechtigt, das Vertragsverhältnis (Beherbergung, Veranstaltung) mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Gast/Veranstalter:
8.2.1. von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein/ihr rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Mitbewohnerlnnen das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber dem Landhotel Gschirnwirt und den ihm zurechenbaren Personen (Dienstnehmerlnnen) oder einer im Beherbergungsbetrieb wohnenden Person einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
8.2.2. von einer ansteckenden oder die Beherbergungsdauer übersteigenden Krankheit befallen oder pflegebedürftig ist;
8.2.3. die Veranstaltung den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes gefährdet, der Veranstalter gesetzliche Auflagen verletzt oder der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind.
8.2.4. die ihm vorgelegte Rechnung (Rechnung über die Anzahlung, Zwischenrechnung etc.) über Aufforderung in einer zumutbar gesetzten Frist nicht bezahlt.
8.3. Wird die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis unmöglich, wird der Vertrag aufgelöst. Das Landhotel Gschirnwirt wird sich in einem solchen Fall nach Kräften bemühen, eine adäquate Ersatzunterkunft zu beschaffen. Ist die Beistellung einer Ersatzunterkunft nicht möglich, so wird das Landhotel Gschirnwirt dem Gast ein allenfalls erhaltenes Entgelt anteilsmäßig zurückzahlen. Etwaige darüberhinausgehende Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Gasts/Veranstalters sind ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen ist ausgeschlossen.
9. RÜCKTRITT DURCH DEN GAST/VERANSTALTER
9.1. Bis 2 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag/ Veranstaltungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornierungsgebühr durch einseitige Erklärung durch den Gast/Veranstalter aufgelöst werden.
9.2. Außerhalb des im obigen Punkt festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Gasts/Veranstalters (Stornierung) nur unter Einrichtung einer Stornierungsgebühr in Höhe von 100% vom gesamten Arrangementpreis.
9.3. Für Reservierungen ab 5 Zimmern sowie für Veranstaltungen wie Seminare gelten gesonderte Stornierungsbedingungen, die bei Reservierung an den Gast/Veranstalter übermittelt werden.
10. BEISTELLUNG EINER ERSATZUNTERKUNFT
10.1. Das Landhotel Gschirnwirt ist berechtigt, dem Gast/Veranstalter eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung zu stellen, wenn dies dem Gast/Veranstalter zumutbar ist, besonders, weil die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
10.2. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Benutzung der Räumlichkeit objektiv unzumutbar geworden ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
10.3. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Landhotel Gschirnwirt.
11. LEISTUNGEN
Der vertragliche Leistungsumfang des Landhotel Gschirnwirt ergibt sich aus den Prospektangaben (Werbefoldern,Webseite) oder den mit dem Gast/Veranstalter getroffenen Vereinbarungen.
12. RECHTE DES GASTs/VERANSTALTERS
Durch Abschluss des Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast/Veranstalter das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der Einrichtungen des Landhotel Gschirnwirt, die üblicherweise und ohne besonderen Bedingungen zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast/Veranstalter hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
13. PFLICHTEN DES GASTs/VERANSTALTERS
13.1. Der Gast/Veranstalter ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die auf Grund gesonderter Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gäste entstanden sind zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (USt.) ohne Abzug eines Skontos zu bezahlen.
13.2. Das Landhotel Gschirnwirt ist nicht verpflichtet Fremdwährungen zu akzeptieren oder bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten, Bons, etc. anzunehmen. Akzeptiert das Landhotel Gschirnwirt Fremdwährungen, werden diese nach Tunlichkeit zum Tageskurs in Zahlung genommen. Sollte das Landhotel Gschirnwirt Fremdwährungen oder eine bargeldlose Zahlungsweise mittels Scheck, Kreditkarten, etc. akzeptieren, so trägt der Gast/Veranstalter alle damit zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmen, Bankinstituten etc..
13.3. Bricht der Gast/Veranstalter seinen Aufenthalt vorzeitig ab, so bleibt er dennoch zur Bezahlung der restlichen Vergütung verpflichtet, es sei denn, er weist nach, dass das Landhotel Gschirnwirt eine angemessene Weitervermietung unterlassen hat.
13.4. Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz des Landhotel Gschirnwirt.
13.5. Zahlungen von Kreditkartenunternehmen, Schecks oder Wechsel erfolgen lediglich erfüllungshalber.
13.6. Alle angeführten Preise verstehen sich in Euro (€) inkl. Steuern und Bedienungsentgelt. Die gemeindeabhängige Nächtigungstaxe ist im Zimmerpreis nicht inkludiert.
14. SONSTIGE PFLICHTEN
14.1. Der Gast/Veranstalter haftet dem Landhotel Gschirnwirt gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Gasts/Veranstalters Leistungen des Landhotel Gschirnwirt entgegennehmen, verursachen.
14.2. Reklamationen jedweder Art haben unverzüglich nach Bekanntwerden bzw. Feststellung des Mangels bei der Rezeption bzw. beim/bei der Serviceleiterln zu erfolgen. Verspätete Reklamationen werden nicht akzeptiert.
14.3. Für Schäden, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet dieser selbst.
14.4. Dritten Personen ist der Zutritt in den Etagenbereich nur nach vorheriger Anmeldung bei der Rezeption gestattet.
15. RECHTE DES LANDHOTEL GSCHIRNWIRT
15.1. Das Verzehren mitgebrachter Nahrungsmittel und/oder Getränke in öffentlichen Räumlichkeiten des Landhotel Gschirnwirt ist untersagt.
15.2. Verweigert der Gast/Veranstalter die Zahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Landhotel Gschirnwirt das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht, sowie das gesetzliche Pfandrecht an dem vom Gast/Veranstalter bzw. dem vom Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltung- oder Pfandrecht steht dem Landhotel Gschirnwirt weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die für den Gast/Veranstalter gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche jeglicher Art zu.
15.3. Dem Landhotel Gschirnwirt steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung zu.
16. PFLICHTEN DES LANDHOTEL GSCHIRNWIRT
16.1. Das Landhotel Gschirnwirt ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem dem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
16.2. Sonderleistungen des Landhotel Gschirnwirt, die nicht im Beherbergungsentgelt inbegriffen sind, sind beispielhaft:
16.2.1. Beherbergung von Tieren
16.2.2. Zustellbetten
16.2.3. Restaurantkonsumationen
17. HAFTUNG UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
17.1. Der Gast/Veranstalter haftet für jeden Schaden und Nachteil, den das Landhotel Gschirnwirt oder dritte Personen durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist, erleidet. Der Gast/Veranstalter hat das Landhotel Gschirnwirt für alle Schäden schad- und klaglos zu halten. Es gelten die Vorschriften des österreichischen Schadenersatzrechtes.
17.2. Das Landhotel Gschirnwirt haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Gast/Veranstalter eingebrachten Sachen. Die Haftung des Landhotel Gschirnwirt ist nur dann gegeben, wenn die Sachen im Zimmersafe aufbewahrt worden sind und dem Landhotel Gschirnwirt der Beweis nicht gelingt, dass der Schaden weder durch ihn oder seine Dienstnehmerlnnen verursacht noch durch fremde im Haus ein- und ausgehende Personen verursacht wurde.
17.3. Das Landhotel Gschirnwirt haftet gemäß § 970 Abs 1 ABGB für eingebrachte Sachen höchstens bis zu dem im Bundesgesetz vom 16. November 1921 über die Haftung der Gastwirte und anderer Unternehmer in der jeweils geltenden Fassung festgesetzten Betrag (derzeit: 1.100 Euro).
17.4. Kommt der Gast/Veranstalter der Aufforderung des Landhotel Gschirnwirt, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist das Landhotel Gschirnwirt aus jeglicher Haftung befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Landhotel Gschirnwirt ist maximal mit der Haftpflichtversicherungssumme begrenzt. Ein Verschulden des Gasts/Veranstalters oder Gastes ist zu berücksichtigen.
17.5. Die Haftung des Landhotel Gschirnwirt ist für leichte Fahrlässigkeit (mit Ausnahme für Personenschaden) ausgeschlossen. Ist der Gast/Veranstalter ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Gast/Veranstalter die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.
17.6. Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet Das Landhotel Gschirnwirt gemäß § 970a ABGB bis zu einem Höchstbetrag von 550 Euro, es sei denn, dass er es in Kenntnis der Beschaffenheit zur Aufbewahrung genommen hat, oder dass der Schaden vom Landhotel Gschirnwirt selbst oder seinen Leuten verschuldet wurde. Die Haftung des Landhotel Gschirnwirt ist in jedem Fall mit der Deckung durch die abgeschlossene Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann verweigert werden, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Betriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.
17.7. Sachen gelten dann als eingebracht, wenn sie von einer im Dienst des Landhotel Gschirnwirt stehenden Person übernommen oder an einen, von dieser zugewiesenen, hierfür bestimmten Platz gebracht worden sind.
17.8. Das Landhotel Gschirnwirt haftet dem Gast/Veranstalter nicht, wenn die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt unmöglich wird. Das Landhotel Gschirnwirt wird sich in einem solchen Fall um anderweitige Beschaffung gleichwertiger Leistungen bemühen.
17.9. Das Landhotel Gschirnwirt haftet für Schäden von auf einem bereitgestellten Abstellplatz des Hotels geparkten KFZ ausschließlich nach Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
18. TIERHALTUNG
18.1. Die Unterbringung von Haustieren ist nur nach vorheriger Zustimmung durch das Landhotel Gschirnwirt gestattet. Im Falle der Beherbergung von Haustieren wird dem Gast/Veranstalter ein entsprechendes Entgelt für die Unterbringung in Rechnung gestellt.
18.2. In den öffentlichen Räumlichkeiten wie Restaurant, Bar, Wellnessbereich etc. dürfen sich Tiere nicht aufhalten.
18.3. Der Gast, der ein Tier mitnimmt ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu beaufsichtigen, oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.
18.4. Der Gast/Veranstalter bzw. Gast haftet für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten, entsprechend den für den Tierhalter geltenden gesetzlichen Vorschriften (insb. § 1320 ABGB).
19. DEKORATION
19.1. Die Dekoration von Veranstaltungsräumen bedarf einer besonderen Vereinbarung.
19.2. Für den Fall, dass die Dekoration von Veranstaltungsräumen gestattet wurde, ist der Gast/Veranstalter verpflichtet das Anbringen von Dekorationsmaterial ausschließlich durch Fachpersonal unter Einhaltung feuerpolizeilicher Bestimmungen durchführen zu lassen. Sämtliche durch die Herstellung und den Abbau von Dekorationsmaterial entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Gasts/Veranstalters.
20. WIDERRUF
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages von einer zuständigen Behörde ganz oder teilweise für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages und der Rest der betreffenden Bestimmung davon nicht berührt.
21. RECHTE DRITTER
Eine Person, die nicht Vertragspartei ist, hat keine Rechte aus diesem Vertrag.
22. SALVATORISCHE KLAUSEL
Es wurden alle Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass diese Bedingungen die einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln (93/13/EWG) strikt einhalten. Sollte sich jedoch eine dieser Klauseln als rechtswidrig, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar erweisen, gilt diese Klausel als von diesen Bedingungen abgetrennt und berührt die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bedingungen nicht.
23. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND
Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht und die Parteien verpflichten sich, sich der ausschließlichen Zuständigkeit der Salzburger Gerichte zu unterwerfen.